Liebes Vereinsmitglied im Chor „The Voices Project e.V.“ 1 bzw. im Kinderchor „The Little Voices“ 2.

Hiermit möchten wir Dich herzlich zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung

am 17. März 2025, um 20:00 Uhr, in die Stephanus Stuben,

Kölner Str. 287, 51702 Bergneustadt

einladen.

Anträge an die Jahreshauptversammlung müssen spätestens 8 Tage vor Sitzungstermin dem Vorstand mit Begründung vorliegen.

Tagesordnung

1.     Begrüßung

2.     Anträge
2.1. Antrag des Vorstands auf Änderung der Satzung „The Voices Project e.V.“ (Einzelheiten siehe Anlage)

3.     Protokollverlesung der JHV 2024 (nur auf Antrag)

4.     Geschäftsberichte 2024

4.1.   Geschäftsbericht des Chores „The Voices Project e.V.“

4.2.   Geschäftsbericht des Kinderchores „The Little Voices“

5.     Kassenberichte 2024

5.1.   Kassenbericht des Chores „The Voices Project e.V.“

5.2.   Kassenbericht des Kinderchores „The Little Voices“

6.     Bericht der Kassenprüfer

7.     Entlastung des Vorstandes

8.     Vorstandswahlen

8.1.   Wahl eines Versammlungsleiters

8.2.   Erste(r) Vorsitzende(r)

8.3.   Zweite(r) Vorsitzende(r)

8.4.   Erste(r) Kassierer(in)

8.5.   Erste(r) Jugendvertreter(in)

8.6.   Zweite(r) Schriftführer(in)

9.     Wahl der Kassenprüfer(innen)                                                               

10.  Verschiedenes

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen
The Voices Project e.V., Der Vorstand

P.S. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle Mitglieder ab 16 Jahren stimmberechtigt sind.
Für Jugendliche unter 16 Jahren haben die Eltern das Stimmrecht für ihre Kinder.

1) The Voices, The Young Voices, The Voice Boys, Die Weibsbilder
2) The Mini Voices, The Little Voices, The Teenie Voices

gez. Der Vorstand

Antrag des Vorstandes an die Mitgliederversammlung des Chores „The Voices Project e.V.“, Bergneustadt auf Satzungsänderung

Antrag auf Satzungsänderung

Änderung § 14 Abs.1 „Auflösung“:

Wortlaut bisher:

Bei Auflösung, Aufhebung oder Zweckänderung des Vereins fällt das

Vermögen des Vereins an eine steuerbegünstigte Körperschaft, hier:

„Chorgemeinschaft Liederkranz Bergneustadt e.V.“, die es unmittelbar und

ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Die Mitgliederversammlung beschließt die Auflösung des Chores gemäß § 9 dieser Satzung

Wortlaut neu:

Bei Auflösung, Aufhebung oder Zweckänderung des Vereins fällt das

Vermögen des Vereins an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und

ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Die Mitgliederversammlung beschließt die Auflösung des Chores gemäß § 9 dieser Satzung